Hast du gesehen, daß ganz unten noch ein Zusatz zur Beschreibung gemacht wurde? Dort steht, daß es sich wohl um eine Homalomena wendlandii handelt.
Was macht eigentlich der Zoll, wenn er was dagegen hat? Werden die Knollen vernichtet, muß man für aufwendige Untersuchungen aufkommen, gibt's ne Strafanzeige wegen versuchtem Postschmuggel...?