In jedem Falle bräuchte er ein phytosanitäres Zeugnis, das ihm bescheinigt, dass die Pflanzen frei von Schädlingen sind. Danach ist es im Grunde unehrheblich, ob per Handgepäck oder Post, aber da die Post momentan etwas unzuverlässig ist, würde ich zum Handgepäck greifen.
Jetzt die Version ohne Zeugnis: Glückssache. Wenn sie das Gepäck durchsuchen, kann es Stunk geben, genauso wenn man etwas per Post schickt und sie es zufällig rausnehmen.
Soweit ich weiss, stehen eigentlich alle (wenn nicht, bitte korrigieren) Arten von Amorphophallus nicht unter Artenschutz.